Dipl. Jur. Michael Schanz, Chefredakteur „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“

SchanzDie unsachgemäße Entsorgung medizinischer Abfälle kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl das Kreislaufwirtschaftsgesetz als auch das Infektionsschutzgesetz sehen ordnungsrechtliche Sanktionen bei Zuwiderhandlungen vor. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe droht daneben § 326 StGB demjenigen an, der infektiöse Abfälle unerlaubt unter Abweichung der anerkannten Entsorgungsverfahren beseitigt. Das Thema „Abfallmanagement“ sollte deshalb von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sehr ernst genommen werden.

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